Schießstätten
Erlaubnispflicht
Wenn Sie
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brauchen Sie dazu eine Erlaubnis.
Schießstätten sind Anlagen, auf denen
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Wenn Sie eine Schießstättenerlaubnis erhalten wollen, müssen Sie
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Für ortsveränderliche Schießstätten brauchen Sie nur einmalig vor der ersten Aufstellung eine Erlaubnis einzuholen. Die jeweilige Aufnahme und die Beendigung des Betriebes müssen Sie jedoch der örtlich zuständigen Behörde jeweils schriftlich anzeigen.
Schießstätten in geschlossenen Räumen, die ausschließlich von Waffen- oder Munitionsherstellern, Waffen- oder Munitionssachverständigen oder anderen wissenschaftlichen Einrichtungen zur Erprobung von Schusswaffen oder Munition genutzt werden, bedürfen keiner Erlaubnis. Auch hier ist allerdings die Inbetriebnahme sowie die Beendigung des Betriebs jeweils zwei Wochen vorher schriftlich der zuständigen Behörde anzuzeigen.
Ihr Ansprechpartner:
Stadtamt - Gewerbe und öffentliche Ordnung
Stresemannstraße 48
28207 Bremen
Öffnungszeiten und weitere Informationen









