Zum Inhaltsbereich Zur Einstellung der Textgröße Zur Startseite
Ordnung + Sicherheit

Schießstätten

Erlaubnispflicht

Wenn Sie

  • eine Schießstätte betreiben (wollen)
  • eine wesentliche Veränderung an der Art der Schießstätte vornehmen wollen
  • die Schießstätte durch Umbauten wesentlich verändern wollen,

brauchen Sie dazu eine Erlaubnis.

Schießstätten sind Anlagen, auf denen

  • der Schießsport betrieben wird
  • sonstige Schießübungen abgehalten werden
  • Schusswaffen erprobt werden oder
  • lediglich zur Belustigung geschossen wird.

Wenn Sie eine Schießstättenerlaubnis erhalten wollen, müssen Sie
  • waffenrechtlich zuverlässig und persönlich geeignet sein
  • nachweisen, dass Sie eine Haftpflichtversicherung in Höhe von mindestens eine Million Euro – pauschal für Personen- und Sachschäden – sowie gegen Unfall in Höhe von mindestens 10.000 € im Todesfall und mindestens 100.000 € für den Invaliditätsfall bei einem im Geltungsbereich dieses Gesetzes zum Geschäftsbetrieb befugten Versicherungsunternehmen abgeschlossen haben. (Besonderheiten gelten für Schießstätten, die der Schaustellerhaftpflicht-Verordnung unterliegen).

Für ortsveränderliche Schießstätten brauchen Sie nur einmalig vor der ersten Aufstellung eine Erlaubnis einzuholen. Die jeweilige Aufnahme und die Beendigung des Betriebes müssen Sie jedoch der örtlich zuständigen Behörde jeweils schriftlich anzeigen.

Schießstätten in geschlossenen Räumen, die ausschließlich von Waffen- oder Munitionsherstellern, Waffen- oder Munitionssachverständigen oder anderen wissenschaftlichen Einrichtungen zur Erprobung von Schusswaffen oder Munition genutzt werden, bedürfen keiner Erlaubnis. Auch hier ist allerdings die Inbetriebnahme sowie die Beendigung des Betriebs jeweils zwei Wochen vorher schriftlich der zuständigen Behörde anzuzeigen.

Ihr Ansprechpartner:

Foto von Stadtamt - Gewerbe und öffentliche Ordnung

Stadtamt - Gewerbe und öffentliche Ordnung
Stresemannstraße 48
28207 Bremen

Öffnungszeiten und weitere Informationen



nach oben


 Schriftgröße:
Schrift verkleinernSchrift zurücksetzenSchrift vergrößern